Vorsorge für den lebensrettenden Notfall

Spabrücken, den 20.12.2020

Die Gemeinde Spabrücken erhielt zwei Defibrillatoren für den lebensrettenden Notfall

 

Die Bürgerinnnen und Bürger der Gemeinde Spabrücken können sich künftig noch ein Stück sicherer fühlen. Um für einen medizinischen Notfallgerüstet zu sein und umgehend lebensrettende Maßnehmen ergreifen zu können sollte ein öffentlich zugänglicher Defibrillator angeschafft werden. Ortsbürgermeister Johannes Thilmann bat deshalb die Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück um finanzielle Unterstützung dieses wichtigen Vorhabens.

Gern kam die Volksbank diesem Wunsch nach. In Verbindung mit der Aktion den Gweinnspielvereins "VR-mobil" konnte der Gemeinde Spabrücken ein Defibrillator im Outdoor-Wandkasten zur Verfügung gestellt werden. Der gesamte Gegenwert in Höhe von 2.442 € wurde von René Schmitt, Firmenkundenberater bei der Volksbank, als Spende übergeben. "Dieser Betrag übertrifft bei weiterm unsere Erwartungen!" - so der Ortsbürgermeister begeistert.

Außerdem konnte die Gemeinde noch einen zusätzlichen Indoor-Defibrillator für das außerhalb gelegene Sprotzentrum anschaffen. An den Anschaffungskosten beteiligte sich die Gruppierung "Spabrücker Jungs" mit einem Betrag von 600€. Ortsbürgermeister Johannes Thilmann bedankt sich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Spendern.
Der Outdoor-Wandkasten mit dem Defibrillator wurde gut sichtbar am Eingang des Dorfplatzes neben der Bushaltestelle angebracht. Das Indoor-Gerät wurde im Sportzentrum im Eingangsbereich der Halle plaziert damit um jegliche sportliche Veranstaltungen, aber auch Festlichkeiten in den neuen Bürgerräumen abzudecken. Die Defibrillatoren können in Notfällen Leben retten.

Die Bedienung wird an den Geräten selbst angezeigt. Sie können ohne Einweisung von jedem Helfer / jeder Helferin benutzt werden. Die Geräte führen Sie durch die Anwendung! Es ist jedoch auch eine Ersteinweisung vorgesehen und die Gemeinde konnte dafür einen Rettungsdienst gewinnen. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation muß diese Einweisung aber auf die Zukunft verschoben werden. Sobald ein Termin festgelegt werden kann erfolgt eine Veröffentlichung im Verbandsgemeindeblatt.

 

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